Die Blockchain-Technologie und die damit zusammenhängende Entwicklung von digitalen Smart Contracts eignet sich nicht nur dazu alternative Währungen zu entwickeln, wie es bei Bitcoin der Fall ist. Seit ich 2014 Ethereum entdeckt habe, wurde mir klar, dass hier eine disruptive Technologie entsteht, die viele neue Möglichkeiten des Gestaltens von Gesellschaft birgt. Aber je faszinierter und begeisterter ich über Blockchain basierte Lösungen nachgedacht habe, desto mehr ahne ich, dass diese neuen Möglichkeiten auch ein zweischneidiges Schwert sein können.
Eine Vielzahl an Unternehmen, Forschungsinstitutionen und Initiativen erforschen gerade die Einsatzmöglichkeiten. Auch für öffentliche Verwaltungen und Staaten mögen sich Chancen bieten. Erkennbar wird, dass die Blockchain-Technologie – oder auch Distributed Ledger Technologie – Einzug in die Verwaltung vieler Lebensbereiche halten könnte. Zwei Gestaltungsdimensionen erschließen sich entsprechend:
- Wie können wir neue Technologien für die Förderung von konkreten sozialen, kulturellen und ökologischen Gemeingüter nutzen?
- Welche Gefahren sie andererseits für das Gemeinwohl? Wie wehren wir Gefahren ab und dämmen Schäden für Gemeingüter ein?
Diese beiden Dimensionen habe ich gemeinsam mit meinem guten Freund Julio Lambing in zwei Tagungen am 25. August und 20. Oktober 2018 im Namen von e5 und dem Verein zur Erforschung zukunftsfähiger Lebensweisen e.V. mit interessierten Experten diskutiert. Vorerst haben wir uns das Thema folgendermaßen zurecht gelegt:
Einige Fragen zur ethischen und politischen Gestaltung von neuen Automatisierungssystemen
In der Blockchain-Technologie werden durch digitalen Code menschliche Aktivitäten auf automatisierte Prozesse der Datenverarbeitung delegiert. Die öffentlich kontrollierte, automatisierte, dezentrale und massenhafte Durchführung von revisionssicheren Verwaltungsschritten, die mit der Blockchain-Technologie und verwandten Ansätzen möglich wird, kann ganz neue Formen von Institutionen und Organisationen schaffen. Die Unveränderlichkeit der Dokumentation dieser Verwaltungsschritte als auch die digitale Ewigkeit eines solchen Systems wird von Expertinnen als ein Kernbestandteil des Blockchain-Ansatzes betrachtet. Besondere Entwicklungspotentiale könnten vielleicht auch darin liegen, dass die Systeme durch den Einsatz von künstlicher, selbstlernender Intelligenz zu eigenständig lernenden und autonom agierenden Akteuren werden(2)
Ob mit oder ohne künstliche Intelligenz, die Automatisierungssysteme werden wahrscheinlich neben Ersparnis an Aufwand und Zeit auch weitere Wirkungen haben: auf die an dem System freiwillig und unfreiwillig teilnehmenden Menschen sowie auf die soziale, wirtschaftliche, kulturelle, physische und ökologische Umgebung. Als Beispiele seien hier der hohe Energieaufwand für das System der Bitcoin-Währung und die darin liegenden ökologischen Implikationen und die Nutzung des Bitcoins als anonymisiertes Zahlungsmittel für kriminelle Aktivitäten genannt. Aber wenn „Code“ zu „Law“ wird, kann es auch weitere Effekte geben:
Zum Beispiel liegen Automatisierungssystemen einerseits Grundannahmen über menschliche Wünsche, Präferenzen und Reaktionsweisen, andererseits Vorstellungen über die Funktionabilität und Effizienz eines Systems an menschlichen Interaktionen zugrunde. Diese jeweiligen Grundannahmen und Vorstellungen (z.B. dass Menschen egoistische Nutzenmaximierer in steter Konkurrenz zueinander sind) könnten bei hinreichender Verbreitung des Systems mit sozialer Wirkmacht ausgestattet und durch die Automatisierungssysteme verewigt werden. Welche soziale Welt erschaffen sie damit? Vor allem dort, wo die Automatisierungssysteme bei alltäglichen Mikropraktiken zum Einsatz kommen, stellt sich die Frage, wie wir darauf reagieren, wenn sie Verhaltensweisen fördern, die problematisch sind.
Eine weitere Problematik mag in dem Phänomen liegen, dass auch hier Computer Regeln anwenden. Das ist nicht neu, aber der Vollzug ohne menschliche Endkontrolle, der einerseits das Problem „wer kontrolliert die Kontrolleure“ löst, andererseits aber kein „Augenmaß“ beim Vollzug zuläßt ist neu. Menschliches Alltagshandeln ist wesentlich komplexer als das einfache Befolgen von Regeln. Die Anwendung von Regeln geschieht nie kontextlos. Wir kennen aus dem Alltagsleben vielfach die Graubereiche und Interpretationsspielräume bei Vereinbarungen und Interaktionen, deren Bewertung sich nicht so leicht in Nein oder Ja ausdrücken lassen. Im Betrieb komplexer Institutionen kennen wir den menschlichen Faktor: Wir wissen, dass es bei den Entscheidungsträgerinnen Raum für Menschlichkeit und Augenmaß geben muss, die bisweilen strikten Interpretationen von Regeln widersprechen, damit das Regelsystem dem Gemeinwohl dienen kann. Was ist, wenn dieser menschliche Faktor bei zentralen Interaktionen verschwindet?
Hier zeigt sich eine politische Dimension bei der Blockchain-Technologie und verwandten Ansätzen: Gemeinwohl entsteht nicht einfach durch das freie Spiel der Kräfte. Gerechtigkeit, Freiheit, Würde, Wohlstand, Bildung, Gleichberechtigung, Demokratie, Lebensentfaltung und Vermeidung von Leid sind Dinge, die aktiv geschaffen werden müssen. Es ist nicht garantiert, dass alle oder auch nur die meisten der neuen Automatisierungssysteme solchen Zielen förderlich sind, selbst wenn sie so intendiert sind bzw. waren.
Wie reagieren wir dann in Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur oder Politik? Was müssen wir vorbereiten? Wo können wir die Entfaltung eines solchen Systems einfach geschehen lassen? Wo müssen wir die neuen Technologien gestalten? Was müssen wir bremsen? Wie tun wir das? Wie gestalten wir Forschung und Entwicklung, wirtschaftliche Strukturen, politische Institutionen, gesetzliche Regelungen so, dass unser Gemeinwohl von Blockchain-Technologien gefördert und nicht geschädigt wird?
Zum zweiten gibt es eine ethische Dimension bei der unmittelbaren Ausgestaltung solcher neuen Automatisierungssysteme: Wie gestalten wir sie so, dass sie für das Gemeinwohl förderlich sind? Das beinhaltet eine Vielzahl weiterer Fragen. Als Beispiel seien unter anderem die Folgenden genannt:(3)
- Welcher sozialer Vertrag ist in den Regeln des Blockchain-Systems erkennbar? Ist es ein guter Vertrag?
- Welche Verhaltensweisen sollten Blockchain-Systeme in Sozialgebilden fördern?
- Wie arrangieren wir die Governance? Soll die Automatisierung, also der Code, nachträglich geändert werden können? Von wem, nach welchen Kriterien, in welchem Procedere? Welcher Grad an Transparenz ist notwendig für eine kompetente Entscheidungsfindung?
- Was muss an Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit Menschen verstehen können, wie das System arbeitet und welche Annahmen ihm zugrunde liegen? Welche Informationen brauchen sie, um es beeinflussen und möglicherweise verändern zu können? Welche Sprache ist notwendig dafür?
- Welche Fähigkeiten müssen Menschen aufweisen, um mit diesen neuen Technologien umgehen und sie gestalten zu können? Müssen wir die Eingangshürden senken, um Chancengerechtigkeit herzustellen?
- Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein, damit Nutzerinnen und Betroffene Gehör für ihre Interessen finden, unabhängig von der Frage, ob sie berücksichtigt werden? Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein, damit Dissens über die die Entwicklung des Systems Gehör findet? Wer findet nach welchen Kriterien Gehör? Welche Folgen hat es?
- Inwieweit berührt das System die Ausübung der Menschenrechte z.B. das Selbstbestimmungsrecht auf Information?
- Wie geht man mit der Unverändlichkeit (Immutability) der jeweiligen Blockchain um?
Es gibt verschiedene Kriterien anhand deren solche Fragen abgearbeitet werden können. Der hier im Vordergrund stehende Maßstab zur Bewertung der Implikationen neuer Technologien soll ihr Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sein. Gemäß der ältesten politischen Definition(4) ist damit eine Entwicklung gemeint, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können. Nach diesem Verständnis spielen die Grundbedürfnisse der Ärmsten der Welt als auch die Biokapazität der Erde, sich zu regenerieren, eine entscheidende Rolle.
Das Ideal der nachhaltigen Entwicklung können wir darüberhinaus aber auch als Handlungsmaxime verstehen, soziale, kulturelle und ökologische Gemeingüter aufzubauen und bestehende zu pflegen. Mit Gemeingütern (bisweilen auch „Commons“ oder „Allmenden“ genannt) sind hier nicht Ansammlungen von Dingen gemeint, sondern in letzter Konsequenz soziale Gebilde. Sie sind ein gemeinsames und gemeinschaftlich geteiltes Gut und zwar in Form von Umgangs- und Handlungsweisen, die eine klar definierte Nutzergemeinschaft im Umgang mit dem Lebendigen, Dingen, Fertigkeiten und Wissen praktizieren und denen innewohnt, dass die Nutzung gerecht und ohne schädliche Über- oder Unternutzung erfolgt.
In diesem Sinne sind die Weltmeere, die Erdatmosphäre oder die biologische DNS natürliche Gemeingüter. Traditionelle Allmenden im kleinräumigen Maßstab waren in Europa etwa gemeinschaftliche Weidewiesen oder dörfliche Backhäuser. Noch heute gibt es in einer Vielzahl von Weltregionen traditierte Gemeingüter, etwa dörfliche Bewässerungssysteme oder gemeinschaftlich organisierte Fischgründe. Wir können auch Kulturtechniken wie Sprache, Volkslieder, musikalische Kompostionslehren oder Yoga als Gemeingüter begreifen. Die Entwicklung der modernen Informationstechnologien hat zudem eine Vielzahl an neuen wissensbasierten Gemeingütern entstehen lassen. Open Source Software wie Linux oder die Online-Enzyklopädie Wikipedia sind dafür nur die bekanntesten Beispiele. Schließlich hat ein Erstarken der zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation auch neue soziale Gemeingüter geschaffen: Foodkooperativen, Interkulturelle Gärten oder gemeinschaftliche Wohnprojekte.
Wir können Gemeingüter als Grundbestandteil und Voraussetzung unseres gemeinschaftlichen Reichtums verstehen. Dann sind wir angehalten, technische Systeme dahingehend zu prüfen, ob sie bestehende soziale, natürliche und kulturelle Gemeingüter, die für unser Gemeinwohl als auch für das Gedeihen alles Lebendigen wichtig sind, nicht gefährden. Im Idealfall stärken sie diese sogar. Wir sollten zudem prüfen, ob und wie sie den Aufbau neuer Gemeingüter, die unser aller Wohl dienen, befördern.(5)
Julio Lambing, Sebastian Gallehr
(Juli 2018)
Fußnoten:
(1) Anwendungsfelder werden derzeit für das Supply Chain Management in der Güterproduktion und -verbreitung, beim Smart Grid in der Stromverteilung, in der Film- und Musiklizenzierung, der Provenienzsicherung von Erzeugnissen der Bildenden Kunst, im Wertpapierhandel, im Besteuerungswesen, im Registerwesen, in der Wirtschaftsprüfung, in der Organisation von Crowdworking und für das Internet der Dinge vorbereitet.
(2) Trent McConaghy, Jan-Peter Doomernik und Dimitri de Jonghe: Nature 2.0 – The Cradle of Civilization Gets an Upgrade; Medium, 6. Juni 2018; https://medium.com/@trentmc0/nature-2-0-27bdf8238071; abgerufen 20. Juni 2018. Danke, Sebnem Rusitschka dafür!
(3) Diese Liste von Fragen ist stellenweise eine direkte Übernahme und zugleich eine Erweiterung jener Liste, die Jaya Klara Brekke formuliert hat. Siehe Jaya Klara Brekke: Proposing the Satoshi Oath for developers;
http://distributingchains.info/dissensus-protocol; abgerufen 20. Juni 2018
(4) Definition der sogenannten Brundtland-Kommission. Siehe Hauff (Hrsg.) (1987): Unsere gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung; Greven: Eggenkamp-Verlag; S. 26
(5) Elinor Ostrom: Was mehr wird, wenn wir teilen. Vom gesellschaftlichen Wert der Gemeingüter; München: Oekom-Verlag 2011;
https://www.solawi.ch/wordpress-solawi/wp-content/uploads/was_mehr_wird_wenn_wir_teilen.pdf; abgerufen 20. Juni 2018