Ich habe zwischen 2011 und 2013 als Geschäftsführer das erste und hoffentlich auch das letzte Mal in meinem Leben ein Insolvenzverfahren einer GmbH begleitet.

Denn die G+P GmbH musste am 21. Februar 2011 leider einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Das Insolvenzverfahren wurde nach sorgfältiger Prüfung vom Gericht am 07.08.2013 ohne jegliche Auflagen für mich als Geschäftsführer aufgehoben. Die Gesellschaft ist dann in der Folge automatisch liquidiert worden.

Im Internet finden sich nur sehr wenige Berichte von betroffenen Menschen, die wie ich in der Situation waren, als Geschäftsführer einer GmbH die Insolvenz einer solchen Gesellschaft anmelden zu müssen. Ich bin jedoch Ingenieur, kein Anwalt. Wenn ich also im Folgenden über diese Zeit berichte, so geschieht dies aus dieser Perspektive. Juristisch mag meine Schilderung ungenau sein, doch mir geht es darum, das ganze möglichst anschaulich und allgemeinverständlich darzustellen. Vielleicht kann ich ja mit meinen Erfahrungen Menschen helfen, die in ähnlichen Situationen sind.

Wie es dazu kam:

Als Geschäftsführer einer GmbH muss man einen Insolvenzantrag stellen, sobald die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Bei der G+P GmbH drohte die Zahlungsunfähigkeit durch ein vorläufiges Gerichtsurteil, dass die G+P GmbH verpflichtet hatte, Zahlungen an eine Person in niedriger sechsstelliger Höhe zu leisten. Zwar war das Urteil gegen die G+P GmbH nach Ansicht meines Anwalts durchaus juristisch anzweifelbar und es hätte noch die Möglichkeit zu einer weiteren gerichtlichen Überprüfung gegeben.  Aber ganz gleich was der Ausgang dann gewesen wäre, die Zahlungen waren erst einmal mit dem bisher erfolgten Urteilsspruch zu leisten, entsprechend musste formal Insolvenz angemeldet werden.

Nachdem mir dieser Umstand klar wurde und ich ihn als unumgänglich akzeptiert hatte, bat ich einen ehemaligen beruflichen Kollegen um Rat, von dem ich wusste, dass er bereits einmal Erfahrungen mit solch einem Verfahren gemacht hatte. Er ist Anwalt und war einige Jahre vorher als Geschäftsführer einer GmbH gezwungen, ein deutlich komplexeres Insolvenzverfahren im internationalen Kontext anmelden zu müssen. Er machte seinerzeit seine Sache anscheinend ganz gut, denn am Ende wurde ihm sogar die Position des Insolvenzverwalters zugesprochen. Ein echter Experte in diesen Sachen also.

Sein wichtigster Rat war, dass man vor der Anmeldung der Insolvenz einen speziellen Insolvenzanwalt konsultieren sollte, um den vielen formellen Anforderungen gerecht zu werden. Zudem riet er dazu, dass man von Anfang an sehr offen und transparent mit dem Insolvenzverwalter umgehen soll. Das waren ausgesprochen wichtige und gute Hinweise. So konnte der Insolvenzantrag gut vorbereitet werden, was die darauf folgende Arbeit der Insolvenzverwalterin deutlich erleichterte. Außerdem schuf es Vertrauen bei allen Beteiligten.

Was während des Insolvenzverfahrens passierte

Zuerst mussten die notwendigen Formulare ausgefüllt werden, was bedeutete, dass ich mich in geschäftlicher Hinsicht gleichsam nackt gegenüber dem Insolvenzgericht machen musste, indem ich alle Geschäftsaktivitäten, teilweise bis zurück zur Gründung der GmbH offen legte. Erst dann konnte ich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen.

Sobald man als Geschäftsführer diesen Antrag stellt, wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt. Der oder die Insolvenzverwalter(in) übernimmt ab diesem Moment die Geschäftsführung der GmbH und trifft alle Entscheidungen. Im Fall der G+P GmbH handelte es sich dabei um eine Anwältin mittleren Alters, die in diesem Gebiet sehr erfahren war.

Ziemlich schnell nach der Einsetzung der Insolvenzverwalterin kam diese in unsere Büroräume und verschaffte sich einen Überblick über die Gesamtsituation. So wurden zum Beispiel die Originale der an sie übersendeten Unterlagen gesichtet, die verbleibenden Vermögensgegenstände aufgenommen, die laufenden Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel Mietverträge oder Telefonverträge festgehalten und die Liste der offenen Verbindlichkeiten Dritten gegenüber überprüft.

Die Sachlage, wie sie bei der G+P GmbH vorlag, schien für die Insolvenzverwalterin neu zu sein. Es gab nämlich zum Zeitpunkt der Antragstellung nur einen Gläubiger, den wir nicht bezahlen konnten, nämlich jene Person, weswegen die Zahlungsunfähigkeit drohte. Ich meine mich zu erinnern, dass die Insolvenzverwalterin dazu bemerkte, dass sie in ihrer langen Berufserfahrung als Insolvenzverwalterin noch nie einen solchen Fall erlebt hätte. Die Firma hatte immer alle Verbindlichkeiten erfüllt, nur diese konnte die G+P GmbH eben nicht erfüllen, deshalb musste ich ja den Antrag stellen.

Bei diesem Termin habe ich sie auch auf die Ansicht meines Anwalts hingewiesen, der meinte, dass der Gerichtsfall noch nicht eindeutig verloren wäre und nur ihre Entscheidung fehlen würde, weiter zu verhandeln, um so die Insolvenz vielleicht abwenden zu können.

In der darauf folgenden Zeit war ich als ehemaliger Geschäftsführer weiterhin der Ansprechpartner für die Insolvenzverwalterin und konnte sie in administrativen Dingen unterstützen. So mussten die Anstellungsverhältnisse beendet, die Miet- und Telefonverträge gekündigt und die verbleibenden Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel die Büromöbel verkauft werden. All  diese Dinge und alle Formalien konnten recht zügig und ohne Komplikationen erledigt werden.

Für die Insolvenzverwalterin war dieses Verfahren anscheinend ein sehr kleines Mandat. Lange Zeit hörte ich dann nichts mehr von ihr. Irgendwann fing ich an, mir Sorgen zu machen und fragte nach. Es gab aber keinen Grund zur Beunruhigung. Meine vorbereitende Arbeit war einfach getan und nun wurden die Gesellschaft und ich persönlich als ehemaliger Verantwortlicher durchleuchtet. Mir wurde beschieden, dass ich nur dann kontaktiert werden würde, wenn irgendwas unklar wäre. Doch da nichts Problematisches vorlag, gab es auch keinen Grund zur Kontaktaufnahme.

Über zwei Jahre später, im August 2013, erreichte mich dann schriftlich die Nachricht vom Amtsgericht, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, nachdem die Schlussverteilung vollzogen wurde.

Ich kann keine juristischen Ratschläge zum Umgang mit einer Insolvenz geben. Aber was ich Betroffenen in einer ähnlichen Situation mitgeben kann, sind diese Erfahrungen: